top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Fitness- und Ernährungsberatung  von  Pure  Progress

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Zielgruppe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Beratung-Leistungen im Bereich Fitness und Ernährung, die zwischen Pure Progress (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden geschlossen werden.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d. h. an natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Vertragsschluss mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB ist nicht Gegenstand dieser AGB.

(3) Der Kunde muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

 

§ 2 Wesen der Leistung – Keine Heilkunde, keine medizinische Behandlung

(1) Der Anbieter erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich Fitness- und Ernährungsberatung. Es handelt sich um Motivations-, Trainings- und Ernährungsbegleitung im Sinne der allgemeinen Gesunderhaltung und Leistungssteigerung.

(2) Der Anbieter erbringt ausdrücklich keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), keine ärztliche, physiotherapeutische, psychotherapeutische oder sonstige medizinische Behandlung, Diagnose oder Therapie. Es erfolgt insbesondere keine Behandlung von Krankheiten, Beschwerden, Körperschäden oder gesundheitlichen Leiden.

(3) Die Ausführungen, Empfehlungen und Pläne des Anbieters ersetzen keine ärztliche, ernährungsmedizinische oder therapeutische Beratung oder Behandlung. Sie stellen keine medizinischen Ratschläge dar.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Zusammenarbeit sowie bei bestehenden oder auftretenden gesundheitlichen Beschwerden, Vorerkrankungen, Beeinträchtigungen oder in Zweifelsfällen eigenverantwortlich einen Arzt zu konsultieren und die sportliche bzw. ernährungsbezogene Eignung ärztlich abklären zu lassen. Dies gilt insbesondere bei bestehenden oder vermuteten Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel-, Muskel-, Skelett- oder sonstigen Erkrankungen sowie bei Schwangerschaft.

 

§ 3 Ablauf des Vertragsschlusses / Kostenfreies Erstgespräch

(1) Zu Beginn steht ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch von ca. 30 Minuten. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung der Ziele des Kunden sowie der Prüfung, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Durch die Vereinbarung und Durchführung des Erstgesprächs entstehen dem Kunden keine Kosten, und es kommt kein entgeltlicher Beratung-Vertrag zustande.

(2) Ein entgeltlicher Beratung-Vertrag kommt erst zustande, wenn sich die Parteien im Anschluss an das Erstgespräch über die Leistung, die Laufzeit, den Preis und die Zahlungsweise einigen und der Anbieter das individuelle Angebot des Kunden annimmt bzw. der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt (jeweils in Textform, z. B. per E-Mail, oder durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung/Beratung-Vereinbarung).

(3) Der wesentliche Inhalt der Leistung, die Laufzeit, der Preis und die Zahlungsmodalitäten werden individuell vereinbart und ergeben sich aus der jeweiligen Beratung-Vereinbarung/Auftragsbestätigung. Diese geht diesen AGB im Widerspruchsfall vor.

(4) Nach Vertragsschluss führt der Anbieter eine Anamnese durch (Erhebung von Angaben u. a. zu Gesundheit, Trainingsstand, Ernährung, Zielen und Lebensgewohnheiten). Auf Grundlage dieser Angaben erstellt der Anbieter individuelle Empfehlungen. Zur teilweisen Auswertung setzt der Anbieter unterstützend KI-gestützte Werkzeuge ein.

 

§ 4 Leistungsumfang / Leistungsvarianten

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Beratung-Vereinbarung. Er kann je nach Vereinbarung insbesondere folgende Bestandteile umfassen:

  • a) Erstellung eines individuellen Trainingsplans;

  • b) Erstellung eines individuellen Ernährungsplans bzw. von Ernährungsempfehlungen;

  • c) Laufende Betreuung durch regelmäßige Check-ins / Fortschrittskontrollen;

  • d) Anpassung der Pläne im Verlauf der Zusammenarbeit;

  • e) Kommunikations- und Nachrichtenkontakt im vereinbarten Umfang.

(2) Art der Leistungserbringung 

Variante A – Online/App-basiert: Die Betreuung erfolgt über eine App und/oder digitale Plattform.

Variante B – Schriftlich/digital: Die Betreuung erfolgt per E-Mail und/oder Chat/Messenger.

Variante C – Telefonisch: Die Betreuung erfolgt (auch) telefonisch bzw. per Videotelefonie.

Variante D – Präsenz: Die Betreuung erfolgt (auch) in Präsenz an einem gesondert vereinbarten Ort.

Variante E – Kombination: Eine Kombination der vorgenannten Varianten gemäß individueller Vereinbarung.

(3) Der Umfang, die Häufigkeit und die Reaktionszeiten der Betreuung richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Reaktionszeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen werden nicht geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung sachkundiger Dritter zu bedienen.

 

§ 5 KI-gestützte Auswertung

(1) Der Anbieter setzt zur Auswertung der Anamnese sowie ggf. weiterer vom Kunden bereitgestellter Angaben KI-gestützte Werkzeuge ein. Die eingesetzten Werkzeuge/Dienstleister können sich ändern. Der Anbieter führt hierüber eine jeweils aktuelle Liste, die dem Kunden auf Anfrage sowie im Rahmen der Datenschutzerklärung zugänglich gemacht wird.

(2) Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Die KI-gestützte Auswertung dient lediglich der Unterstützung, die abschließende Bewertung und Erstellung der Empfehlungen erfolgt durch den Anbieter selbst.

(3) Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen der KI-gestützten Auswertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung des Kunden nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Preis sowie die Zahlungsweise werden individuell in der Beratung-Vereinbarung festgelegt. Möglich sind insbesondere Einmalzahlung, monatliche Zahlung oder Ratenzahlung, jeweils per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat.

(2) Alle Preise sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer. 

(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Erfolg der Beratung hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich daher zu folgender Mitwirkung:

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Anamnese sowie im weiteren Verlauf abgefragten oder erforderlichen Angaben – insbesondere zu Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, körperlichen Beeinträchtigungen, Medikamenteneinnahme, Allergien, Unverträglichkeiten, Trainingsstand, Ernährung, Gewicht und Zielen – vollständig, zutreffend und wahrheitsgemäß anzugeben.

(3) Ändern sich diese Angaben während der Laufzeit, insbesondere der Gesundheitszustand, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform zu informieren.

(4) Der Kunde sichert zu, die vereinbarten und übermittelten Trainings- und Ernährungsempfehlungen im eigenen Interesse gewissenhaft umzusetzen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Empfehlungen zu folgen; er nimmt jedoch zur Kenntnis, dass ein Ausbleiben oder eine unzureichende Umsetzung den angestrebten Fortschritt beeinträchtigt oder verhindert.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass Nachteile, die aus unvollständigen, unrichtigen oder nicht aktualisierten Angaben oder aus der Nichtbefolgung der Empfehlungen resultieren, zu seinen Lasten gehen. Der Anbieter haftet nicht für Beeinträchtigungen des Fortschritts oder für Schäden, die auf einer Verletzung der vorstehenden Mitwirkungspflichten beruhen. § 8 und § 9 bleiben unberührt.

(6) Der Kunde bestätigt, körperlich gesund zu sein und keine gesundheitlichen Einschränkungen zu haben, die einer Teilnahme entgegenstehen, bzw. eine entsprechende ärztliche Abklärung im Sinne des § 2 Abs. 4 vorgenommen zu haben. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt eigenverantwortlich.

(7) Der Kunde stellt die für die vereinbarte Art der Leistungserbringung erforderlichen technischen Voraussetzungen selbst bereit.

 

§ 8 Beschaffenheitsvereinbarung 

(1) Der Anbieter schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratung-Dienstleistung, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten Erfolgs, einschließlich in Bezug auf Gewicht, Körperzusammensetzung, Muskelaufbau, Fitness oder Wohlbefinden. Es handelt sich um einen Dienstvertrag, nicht um einen Werkvertrag.

(2) Die Parteien vereinbaren als Beschaffenheit der Leistung ausdrücklich, dass ein etwaiger Erfolg von einer Vielzahl vom Anbieter nicht beeinflussbarer Faktoren abhängt. Insbesondere hängt ein etwaiger Erfolg ab von:

  • a) der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden;

  • b) der individuellen körperlichen Beschaffenheit, Konstitution, Veranlagung und Lebenssituation des Kunden;

  • c) der konsequenten und korrekten Befolgung der Empfehlungen durch den Kunden;

  • d) weiteren äußeren Umständen und der individuellen Lebensführung des Kunden.

(3) Der Anbieter gibt vor diesem Hintergrund keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich eines bestimmten Ergebnisses ab. Aussagen zu möglichen Ergebnissen sind stets unverbindliche Erfahrungswerte und keine zugesicherten Eigenschaften.

 

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, Beeinträchtigungen oder das Ausbleiben eines angestrebten Fortschritts, die auf Umständen beruhen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, namentlich:

  • a) unrichtige, unvollständige oder nicht aktualisierte Angaben des Kunden;

  • b) die eigenverantwortliche und/oder fehlerhafte Umsetzung der Empfehlungen durch den Kunden;

  • c) die Nichtbefolgung der Empfehlungen oder ärztlicher Hinweise;

  • d) die individuelle körperliche Beschaffenheit und Konstitution des Kunden;

  • e) das Unterlassen der gebotenen ärztlichen Abklärung.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, sowie im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Erfüllungsgehilfen.

 

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags wird individuell in der Beratung-Vereinbarung festgelegt.

(2) Sofern eine Verlängerung vereinbart wird, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann sodann vom Kunden jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

(5) Das freiwillige Rücktrittsrecht, das gesetzliche Widerrufsrecht sowie das Sonderkündigungs-/Ruherecht bleiben unberührt.

 

§ 11 Freiwilliges Rücktrittsrecht

(1) Zusätzlich und unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Anbieter dem Kunden ein freiwilliges, vertragliches Rücktrittsrecht ein.

(2) Der Kunde kann innerhalb von vier Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss.

(3) Der Rücktritt ist in Textform (z. B. E-Mail) gegenüber dem Anbieter zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(4) Im Falle des wirksamen Rücktritts werden bereits erbrachte, im Vertragszeitraum liegende Leistungen anteilig für den bis zum Wirksamwerden des Rücktritts verstrichenen Zeitraum berechnet, im Übrigen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

(5) Dieses freiwillige Rücktrittsrecht schränkt das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden nach § 13 in keiner Weise ein.

 

§ 12 Datenschutz 

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) Im Rahmen der Anamnese und der laufenden Betreuung verarbeitet der Anbieter Gesundheitsdaten. Diese Verarbeitung, einschließlich der KI-gestützten Auswertung, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des Kunden nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist für die Erbringung der Betreuungsleistung zwingend erforderlich; ohne diese Einwilligung kann die Leistung nicht bzw. nicht vollständig erbracht werden.

(3) Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter die Betreuungsleistung ohne die Verarbeitung der Gesundheitsdaten nicht erbringen kann. Widerruft der Kunde die Einwilligung während der Vertragslaufzeit, ist dem Anbieter die weitere Leistungserbringung ab Zugang des Widerrufs aus einem allein vom Kunden zu vertretenden Grund unmöglich. In diesem Fall behält der Anbieter gemäß § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die restliche Vertragslaufzeit. Der Anbieter muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(5) Dem Kunden bleibt in den Fällen des Absatzes 4 ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist, insbesondere dass der Anbieter höhere Aufwendungen erspart oder einen höheren anderweitigen Erwerb erzielt hat.

(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht, das freiwillige Rücktrittsrecht, das Sonderkündigungs-/Ruherecht sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Ein Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung stellt für sich genommen keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar.

(7) Die eingesetzten KI-Dienstleister werden in einer jeweils aktuellen Liste geführt, die Bestandteil der Datenschutzerklärung ist bzw. auf Anfrage bereitgestellt wird.

 

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Dr. Fabian Nischak / Pure Progress (Von-Holthusen-Str. 10b, info@pureprogress-coaching.de, 0151/28741826)

mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 14 Hinweise zum vorzeitigen Leistungsbeginn 

(1) Wünscht der Kunde, dass die Beratung-Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so bedarf dies seiner ausdrücklichen Aufforderung. In diesem Fall schuldet der Kunde im Falle des Widerrufs den in der Widerrufsbelehrung genannten anteiligen Wertersatz.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert.

 

§ 15 Sonderkündigungsrecht / Ruhephase bei Schwangerschaft oder Verletzung

(1) Kann der Kunde die vereinbarte Leistung aufgrund einer Schwangerschaft oder einer Verletzung/Erkrankung, die die Fortführung der Beratung vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht oder unzumutbar erschwert, nicht (weiter) in Anspruch nehmen, so wird der Vertrag auf Verlangen des Kunden ruhend gestellt (Ruhephase).

(2) Während der Ruhephase sind die beiderseitigen Hauptleistungspflichten – insbesondere die Zahlungspflicht des Kunden – ausgesetzt. Die vereinbarte Laufzeit verlängert sich um den Zeitraum der Ruhephase.

(3) Das Verlangen auf Ruhestellung ist dem Anbieter in Textform anzuzeigen. Der Kunde hat den Grund durch geeigneten Nachweis zu belegen, insbesondere durch ein ärztliches Attest. Bei einer Schwangerschaft ist eine ärztliche Bescheinigung oder Mutterpass ausreichend. Bei einer Verletzung/Erkrankung reicht eine ärztliche Bescheinigung über die beratungsrelevante Beeinträchtigung.

(4) Die Ruhephase beginnt mit Zugang der Anzeige nebst Nachweis beim Anbieter, frühestens jedoch mit dem im Nachweis bescheinigten Eintritt des Grundes. Sie endet, sobald der Grund entfällt. Der Kunde hat den Fortbestand des Grundes nach Ablauf der Ruhephase eigenständig erneut nachzuweisen. Erfolgt kein erneuter Nachweis, endet die Ruhephase automatisch mit Ablauf der bisherigen Ruhephase.

(5) Fällt der Grund für die Ruhestellung dauerhaft nicht weg oder wünscht der Kunde bei fortbestehendem Grund die Beendigung, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall werden bereits im Voraus gezahlte Beträge für den nach Kündigung nicht mehr in Anspruch genommenen Zeitraum anteilig erstattet.

(6) Weitergehende gesetzliche Kündigungsrechte, das freiwillige Rücktrittsrecht und das gesetzliche Widerrufsrecht bleiben unberührt.

 

§ 16 Nutzungsrechte an Beratung-Materialien

(1) Sämtliche vom Anbieter überlassenen Materialien, insbesondere Trainings- und Ernährungspläne, Dokumente, Auswertungen, sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für die persönliche Nutzung des Kunden bestimmt.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet.

 

§ 17 Anwendbares Recht

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hiervon unberührt.

(3) Eine Vereinbarung über den Gerichtsstand wird nicht getroffen, es gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Stand: August 2026

bottom of page